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Der Kreistag

Der Kreistag ist die gewählte Vertretung der Landkreisbürgerinnen und -bürger. Er entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten des Kreises, überwacht die Kreisverwaltung und kontrolliert den Vollzug seiner Beschlüsse. Der Kreistag, die von ihm bestellten Ausschüsse sowie der Landrat sind „Organe" des Landkreises. Durch sie erfüllt der Landkreis seine Aufgaben.

Sowohl der Kreistag als auch der Landrat werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die derzeitige Amtsperiode dauert bis zum 30. April 2026. Dem Kreistag des Landkreises Lindau (Bodensee) gehören 60 Kreistagsmitglieder sowie der Landrat an. Der Geschäftsgang des Kreistages und seiner Ausschüsse, also hauptsächlich der Ablauf der Sitzungen und der Beschlussfassungen, ist geregelt in der Bayerischen Landkreisordnung und der Geschäftsordnung des Kreistages. Fragen zur Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit für den Landkreis regelt die vom Kreistag erlassene Entschädigungssatzung
 
Hauptaufgaben des Landkreises sind diejenigen öffentlichen Aufgaben, die

  • nicht durch die Gemeinden erfüllt werden können, weil sie deren Leistungsvermögen übersteigen oder
  • nicht auf ein Gemeindegebiet beschränkbar sind und daher die größere Organisationseinheit eines Landkreises betreffen.

Einige Beispiele aus dem Aufgabenbereich des Landkreises Lindau (Bodensee) sind

  • Träger der weiterführenden Schulen, der Berufsschule und der sonderpädagogischen Förderschulen
  • Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs
  • Bau und Unterhalt der Kreisstraßen
  • Wirtschafts- und Tourismusförderung
  • Kommunale Jugendarbeit / Jugendhilfe
  • Sozialhilfe / Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Heimaufsicht
  • Brand- und Katastrophenschutz