Vormundschaft
In bestimmten familiären Konstellationen übernimmt das Jugendamt direkt oder indirekt (Mit-) Verantwortung für die elterliche Sorge für ein minderjähriges Kind und übernimmt damit ganz oder teilweise Rechte und Pflichten, die im Regelfall den leiblichen Eltern zustehen.
Ein Vormund oder ein Ergänzungspfleger wird vom Familiengericht bestellt.
Pflegschaft
Eine Pflegschaft enthält nur Teile der gesetzlichen Vertretung beziehungsweise der elterlichen Sorge.
Im Gegensatz zur Vormundschaft wird bei einer Pflegschaft den Eltern nur ein Teil ihrer elterlichen Verantwortung entzogen. Die Ergänzungspfleger beziehungsweise -pflegerin bekommt dann die Aufgabe zum Beispiel Erziehungshilfen zu beantragen oder zu entscheiden, wo das Kind lebt. Diese Person ist also ebenfalls wie ein Vormund eine rechtliche Vertretung, hat aber nur in bestimmten Angelegenheiten neben den Eltern eine ergänzende Funktion.
Eine Pflegschaft kann unterschiedliche Teile der elterlichen Sorge beinhalten, zum Beispiel die Personensorge, die Vermögenssorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht.