Beistandschaften und Beurkundungen
Beistandschaft
Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft, der Unterhaltsberechnung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Unterhalt:
- Berechnung und Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs des Kindes
- Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs
- Beratung und Unterstützung für junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten
Vaterschaft:
- Beratung und Unterstützung für Mütter in Vaterschaftsfragen, vor oder nach der Geburt des Kindes
- Vertretung des Kindes vor Gericht, wenn eine freiwillige Anerkennung der Vaterschaft nicht erfolgt
Verfahrensablauf
Die Beistandschaft muss bei dem für den Wohnort zuständigen Jugendamt beantragt werden.
Sorgeerklärung / Negativbescheinigung
Bescheinigung für die alleinsorgeberechtigte Mutter, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt (sogenannter "Negativbescheinigung") können durch die Beistandschaft ausgestellt werden.
Ansprechpartner Beistandschaften
Für die Gemeinden Gestratz, Maierhöfen, Oberreute, Opfenbach, Stiefenhofen und Weiler-Simmerberg
Petra Schweizer (petra.schweizer@landkreis-lindau.de)
Für die Gemeinden Lindenberg – Lindenhöhe und Wasserburg
Anna Kirchmann (anna.kirchmann@landkreis-lindau.de)
Für die Gemeinden Bodolz, Lindenberg (ohne Lindenhöhe), Röthenbach, Grünenbach, Sigmarszell und Weißensberg
Michaela Wieser (michaela.wieser@landkreis-lindau.de)
Für das Stadtgebiet Lindau (Bodensee) A – G und die Gemeinde Hergatz
Stefanie Hagg (stefanie.hagg@landkreis-lindau.de)
Für das Stadtgebiet Lindau (Bodensee) H – Z und die Gemeinden Hergensweiler und Nonnenhorn
Karin Klose (karin.klose@landkreis-lindau.de)
Für die Gemeinden Heimenkirch und Scheidegg
Viktoria Schwind (viktoria.schwind@landkreis-lindau.de)
Beurkundung
Bitte wenden sie sich bezüglich einer Terminvereinbarung per Mail an das Funktionspostfach beurkundung@landkreis-lindau.de.
Eine Urkundsperson wird sich anschließend zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung der Kindsmutter:
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Mutterpass bei vorgeburtlicher Anerkennung
- Geburtsurkunde des Kindes
Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung:
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Mutterpass bei vorgeburtlicher Anerkennung
- Geburtsurkunde des Kindes
- beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung
Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung können auch gemeinsam beurkundet werden.
Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters:
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die gesetzliche Vertretung (z.B. Scheidungsurteil, Sorgeerklärung)
Sorgeerklärung:
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes mit Eintragung des Vaters bzw. beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung
Urkunde zur Unterhaltsverpflichtung:
Benötigte Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstück über die Höhe des festzusetzenden Unterhalts (ausgestellt durch den anderen Elternteil, den gegnerischen Rechtsanwalt, das Jugendamt oder durch eine andere Behörde)
- falls vorhanden, die bisherige Unterhaltsfestsetzung (Jugendamtsurkunde, gerichtliche Festsetzung)
Unterhaltspflichtiger Vater:
Unterhaltspflichtige Mutter:
Hinweise
Für Bürgerinnen und Bürger, die nicht ausreichend deutsch sprechen, ist ein Dolmetscher (auch unvereidigt) erforderlich.
Beurkundungen können grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Funktionspostfach beurkundungen@landkreis-lindau.de erfolgen.
Negativbescheinigung
Damit Sie eine Auskunft aus dem Sorgeregister zum Nachweis Ihrer Alleinsorge für Ihr Kind beantragen können, reichen Sie per E-Mail an das Funktionspostfach beurkundungen@landkreis-lindau.de folgendes Dokument ausgefüllt:
Ansprechpartner Beurkundungen
Termine Dienstag - ab 14 Uhr:
Roland Waizenegger
E-Mail: beurkundungen@landkreis-lindau.de
Telefon: 08382 270-158
Termine Mittwoch:
Michaela Wieser
E-Mail: beurkundungen@landkreis-lindau.de
Telefon: 08382 270-183
Termine Donnerstag - nur Vormittag:
Petra Schweizer
E-Mail: beurkundungen@landkreis-lindau.de
Telefon: 08382 270-175