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Beistandschaften und Beurkundungen

Beistandschaft

Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft, der Unterhaltsberechnung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Unterhalt:

  • Berechnung und Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs des Kindes
  • Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs
  • Beratung und Unterstützung für junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten


Vaterschaft:

  • Beratung und Unterstützung für Mütter in Vaterschaftsfragen, vor oder nach der Geburt des Kindes
  • Vertretung des Kindes vor Gericht, wenn eine freiwillige Anerkennung der Vaterschaft nicht erfolgt

Verfahrensablauf

Die Beistandschaft muss bei dem für den Wohnort zuständigen Jugendamt beantragt werden.

Sorgeerklärung / Negativbescheinigung

Bescheinigung für die alleinsorgeberechtigte Mutter, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt (sogenannter "Negativbescheinigung") können durch die Beistandschaft ausgestellt werden.

Ansprechpartner Beistandschaften

Für die Gemeinden Gestratz, Maierhöfen, Oberreute, Opfenbach, Stiefenhofen und Weiler-Simmerberg

Petra Schweizer (petra.schweizer@landkreis-lindau.de)

Für die Gemeinden Lindenberg – Lindenhöhe und Wasserburg

Anna Kirchmann (anna.kirchmann@landkreis-lindau.de)

Für die Gemeinden Bodolz, Lindenberg (ohne Lindenhöhe), Röthenbach, Grünenbach, Sigmarszell und Weißensberg

Michaela Wieser (michaela.wieser@landkreis-lindau.de)


Für das Stadtgebiet Lindau (Bodensee) A – G und die Gemeinde Hergatz

Stefanie Hagg (stefanie.hagg@landkreis-lindau.de)


Für das Stadtgebiet Lindau (Bodensee) H – Z und die Gemeinden Hergensweiler und Nonnenhorn

Karin Klose (karin.klose@landkreis-lindau.de)


Für die Gemeinden Heimenkirch und Scheidegg

Viktoria Schwind (viktoria.schwind@landkreis-lindau.de)

Beurkundung

Bitte wenden sie sich bezüglich einer Terminvereinbarung per Mail an das Funktionspostfach beurkundung@landkreis-lindau.de.
Eine Urkundsperson wird sich anschließend zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung der Kindsmutter: 

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Mutterpass bei vorgeburtlicher Anerkennung 
  • Geburtsurkunde des Kindes 

Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung:

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Mutterpass bei vorgeburtlicher Anerkennung 
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung können auch gemeinsam beurkundet werden.

Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters:

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die gesetzliche Vertretung (z.B. Scheidungsurteil, Sorgeerklärung)

Sorgeerklärung:

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes mit Eintragung des Vaters bzw. beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung

Urkunde zur Unterhaltsverpflichtung:

Benötigte Unterlagen:

Personalausweis oder Reisepass 

  • Schriftstück über die Höhe des festzusetzenden Unterhalts (ausgestellt durch den anderen Elternteil, den gegnerischen Rechtsanwalt, das Jugendamt oder durch eine andere Behörde)
  • falls vorhanden, die bisherige Unterhaltsfestsetzung (Jugendamtsurkunde, gerichtliche Festsetzung)

Unterhaltspflichtiger Vater: 

Unterhaltspflichtige Mutter: 

Hinweise

Für Bürgerinnen und Bürger, die nicht ausreichend deutsch sprechen, ist ein Dolmetscher (auch unvereidigt) erforderlich.
Beurkundungen können grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Funktionspostfach beurkundungen@landkreis-lindau.de erfolgen.

Negativbescheinigung

Damit Sie eine Auskunft aus dem Sorgeregister zum Nachweis Ihrer Alleinsorge für Ihr Kind beantragen können, reichen Sie per E-Mail an das Funktionspostfach beurkundungen@landkreis-lindau.de folgendes Dokument ausgefüllt:

Ansprechpartner Beurkundungen

Termine Dienstag - ab 14 Uhr:
Roland Waizenegger
E-Mail: beurkundungen@landkreis-lindau.de   
Telefon: 08382 270-158

Termine Mittwoch:
Michaela Wieser
E-Mail: beurkundungen@landkreis-lindau.de   
Telefon: 08382 270-183

Termine Donnerstag - nur Vormittag:
Petra Schweizer
E-Mail: beurkundungen@landkreis-lindau.de   
Telefon: 08382 270-175