Wild lebende Pflanzen; Beantragung einer Genehmigung zur gewerbsmäßigen Entnahme, Be- oder Verarbeitung
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 09.07.2026
Stand: 09.07.2026
Verfahrensablauf
Der Antrag muss bei der für den Sitz des Gewerbebetriebs zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eingereicht werden.
Die Genehmigung wird in der Regel durch einen schriftlichen Bescheid erteilt.
