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Vereinspauschale; Beantragung einer Förderung für Sport- oder Schützenverein

Kurzbeschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Zuschüsse müssen bis spätestens zum 1. März des Förderjahres bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden. Die Antragsfrist für die Vereinspauschale für das Förderjahr 2023 wurde um zwei Wochen verlängert. Es können somit Anträge berücksichtigt werden, die bis zum 15. März 2023 eingegangen sind.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 24.06.2026

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale ist bei den Kreisverwaltungsbehörden einzureichen und muss dort vollständig mit allen Angaben und Anlagen spätestens am 1. März des Förderjahres (Ausschlussfrist) eingegangen sein. Auf der Grundlage aller beantragten und berücksichtigungsfähigen Fördereinheiten sowie der im Förderjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird der Wert einer Fördereinheit ermittelt. Die Kreisverwaltungsbehörden errechnen aus der Anzahl der für den Verein jeweils berücksichtigungsfähigen Fördereinheiten sowie dem Wert der Fördereinheit die Höhe der Vereinspauschale im Förderjahr und zahlt diese an den Verein aus.

Bearbeitungsdauer

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 6 Monat(en) zu rechnen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Gegen den Zuwendungsbescheid können Sie innerhalb von einem Monat Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Das zuständige Gericht, bei dem Sie Klage einreichen können, wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt.