Gehölzmaßnahmen; Beantragung einer naturschutzrechtlichen Befreiung
Kurzbeschreibung
Bestimmte Teile der Landschaft sind gesetzlich geschützt. Wenn von den Verboten abgewichen werden soll, benötigen Sie eine Befreiung, wenn keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 09.07.2026
Stand: 09.07.2026
