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24.07.2026

Schwäbische Landräte warnen vor schwindender kommunaler Handlungsfähigkeit

Bezirksverband Schwaben fordert strukturelle Entlastung der Kommunen

Landkreis Neu-Ulm/Roggenburg – Zu seiner ersten regulären Arbeitssitzung nach der Konstituierung im Frühjahr ist der Bezirksverband Schwaben im Bayerischen Landkreistag im Bildungszentrum Roggenburg zusammengekommen. Im Mittelpunkt der Beratungen stand die sich weiter zuspitzende Finanzlage der Kommunen. Die schwäbischen Landräte sehen die Handlungsfähigkeit ihrer Landkreise zunehmend gefährdet und fordern Bund und Freistaat auf, die Kommunen dauerhaft und strukturell zu entlasten.

„Bereits bei unserer konstituierenden Sitzung im April haben wir vor dieser Entwick­lung gewarnt. Leider hat sich unsere Einschätzung bestätigt – die finanzielle Lage der Landkreise verschlechtert sich weiter“, erklärte der Vorsitzende des Bezirksver­bands Schwaben im Bayerischen Landkreistag, Landrat Elmar Stegmann.

„Unsere kommunalen Haushalte gleichen inzwischen einem Boot, in das ständig neues Wasser läuft. Wir schöpfen ununterbrochen, doch gleichzeitig strömt immer mehr nach. Das Problem ist nicht, dass die Kommunen über ihre Verhältnisse leben. Das Problem ist, dass Bund und Länder den Kommunen immer mehr Aufgaben übertragen, ohne die dafür notwendigen finanziellen Mittel dauerhaft bereitzustellen. So geraten selbst solide wirtschaftende Landkreise zunehmend an ihre Grenzen.“

Die finanzielle Schieflage ist längst kein regionales Phänomen mehr. Bundesweit verzeichnen die Kommunen historische Defizite. Allein im Jahr 2025 lag der kommu­nale Finanzierungssaldo bei rund 32 Milliarden Euro – nach bereits 24,3 Milliarden Euro im Vorjahr. Zwar entwickeln sich die Steuereinnahmen weiterhin positiv, gleich­zeitig steigen die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtausgaben – insbesondere im Sozialbereich – deutlich schneller. Zusätzliche Einnahmen werden dadurch vielfach vollständig aufgezehrt, bevor überhaupt in Schulen, Straßen, Krankenhäuser, den öffentlichen Nahverkehr oder den Bevölkerungsschutz investiert werden kann.

Die schwäbischen Landräte stellen deshalb klar: Die Kommunen sparen dort, wo es möglich ist, priorisieren ihre Ausgaben und verschieben notwendige Investitionen. Die Ursachen der Krise liegen nicht in mangelnder Haushaltsdisziplin, sondern in einer strukturellen Unterfinanzierung. Immer mehr gesetzliche Aufgaben werden auf die kommunale Ebene übertragen, ohne dass die Finanzierung mitwächst. Dieses Ungleichgewicht gefährdet zunehmend die kommunale Selbstverwaltung und die Handlungsfähigkeit der Landkreise.

Besonders deutlich zeigt sich diese Entwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe. In den vergangenen Jahren hat der Bund den Leistungsumfang der Jugendhilfe konti­nuierlich erweitert und neue Rechtsansprüche geschaffen – zuletzt etwa mit dem stu­fenweise eingeführten Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder. Solche Verbesserungen sind fachlich sinnvoll und gesellschaftlich gewollt. Sie dürfen jedoch nicht zulasten der kommunalen Haushalte finanziert werden. Wer neue Rechtsansprüche schafft, muss auch dauerhaft für deren Finanzierung sorgen.

„Die Kinder- und Jugendhilfe übernimmt immer häufiger Aufgaben, die eigentlich an anderer Stelle gelöst werden müssten. Wir brauchen leistungsfähige Strukturen im Gesundheitswesen, in den Schulen und in der Prävention. Nicht jede gesellschaftli­che Herausforderung kann dauerhaft auf die kommunale Jugendhilfe verlagert wer­den“, betonte Stegmann.

Auch die Ausgaben für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie für die Hilfe zur Pflege steigen seit Jahren kontinuierlich an. Dies führt zu einer stei­genden Bezirksumlage und belastet die Landkreise zusätzlich. Da es sich überwie­gend um gesetzlich vorgeschriebene Pflichtleistungen handelt, verfügen weder Bezir­ke noch Landkreise über nennenswerte Steuerungsmöglichkeiten. Einsparungen sind hier kaum möglich, ohne die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger oder be­stehende Rechtsansprüche zu gefährden.

Vor diesem Hintergrund befasste sich der Bezirksverband auch mit der jüngsten Ver­ständigung zwischen Bund und Ländern zur Finanzierung kommunaler Aufgaben. Dass der Grundsatz der „Veranlassungskonnexität“ – also „Wer bestellt, bezahlt“ – künftig stärker berücksichtigt werden soll, bewerten die schwäbischen Landräte aus­drücklich positiv. Nach ihrer Auffassung greift die Vereinbarung jedoch zu kurz. We­der werden die bestehenden milliardenschweren Belastungen der Kommunen aufgefangen, noch ist sichergestellt, dass künftig sämtliche vom Bund verursachten Mehrkosten vollständig erstattet werden.

„Wer neue Aufgaben überträgt, muss sie auch vollständig finanzieren. Dieses Prinzip muss endlich konsequent gelten – nicht nur für künftige Vorhaben, sondern ebenso für die bestehenden Belastungen, die unsere Haushalte seit Jahren zunehmend un­ter Druck setzen“, so Stegmann.

Die kommunalen Spitzenverbände in Bayern stehen geschlossen hinter diesen For­derungen. Städte, Gemeinden und Landkreise gewährleisten Tag für Tag die öffentliche Daseinsvorsorge – von der Kinderbetreuung über Schulen und Krankenhäuser bis hin zur Mobilität, zur sozialen Sicherung und zum Bevölkerungsschutz. Dafür benötigen sie eine Finanzausstattung, die mit den stetig wachsenden Aufgaben Schritt hält.

Aus Sicht der schwäbischen Landräte sind nun grundlegende Strukturreformen erfor­derlich. Dazu gehören eine konsequente Anwendung des Konnexitätsprinzips, eine gerechtere Verteilung der finanziellen Lasten zwischen Bund, Ländern und Kommu­nen, der Abbau überbordender Bürokratie sowie Reformen in den besonders kosten­intensiven Bereichen der Sozialleistungen und der Kinder- und Jugendhilfe.

„Leistungsfähige Kommunen sind das Fundament unseres Gemeinwesens. Wenn dieses Fundament Risse bekommt, spüren das die Bürgerinnen und Bürger unmittel­bar. Wir erwarten keine Sonderbehandlung. Wir erwarten lediglich, dass diejenigen, die anderen Aufgaben übertragen, auch die Verantwortung für deren Finanzierung übernehmen. Nur finanziell handlungsfähige Landkreise können auch künftig die Leistungen erbringen, die die Menschen zu Recht erwarten. Dafür braucht es jetzt entschlossene Reformen und eine dauerhaft verlässliche Finanzausstattung der Kommunen“, fasste Stegmann zusammen.