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12.11.2025

Noch kein Fall der Vogelgrippe im Landkreis Lindau +++ Veterinäramt ruft aber zur Vorsicht und Aufmerksamkeit auf

Lindau (Bodensee) – Im Landkreis Lindau wurde bisher kein Fall der Vogelgrippe (H5N1) festgestellt. Da jedoch im benachbarten Bodenseekreis bei einem toten Höckerschwan das Virus nachgewiesen wurde, bittet das Veterinäramt Lindau alle Bürgerinnen und Bürger um erhöhte Aufmerksamkeit und die Beachtung wichtiger Vorsichtsmaßnahmen. Ziel ist es, eine mögliche Ausbreitung des Virus – insbesondere auf Haus- und Nutzgeflügel – zu verhindern.

Wichtige Hinweise und Maßnahmen:

Tote Wildvögel melden:
Sollten Sie tote Wildvögel finden (außer kleine Singvögel), fassen Sie diese bitte nicht an.
Melden Sie den Fund dem Veterinäramt Lindau:
📞 08382 270-502 oder 📧 veterinaeramt@landkreis-lindau.de
Halten Sie bitte Hunde und Katzen von toten Vögeln fern.

Geflügelhaltungen anmelden:
Wer Geflügel hält, muss seine Tiere dem Veterinäramt unverzüglich anmelden, falls dies noch nicht geschehen ist. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen. Die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln ist bei uns unter Angabe des Namens, der Anschrift, der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, der Nutzungsart und des Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart und ob Geflügel in Ställen oder im Freien gehalten wird, anzumelden.
Bitte geben Sie dabei Name, Anschrift, Anzahl und Standort der Tiere an und auch, ob diese im Freien oder im Stall gehalten werden.
Kontakt: 📞 08382 270-502 oder 📧 veterinaeramt@landkreis-lindau.de

Biosicherheitsmaßnahmen einhalten:
Geflügelhalter sollten ihre Tiere vor Kontakt mit Wildvögeln schützen.
Achten Sie darauf, dass Futter, Wasser und Einstreu nicht mit Wildvögeln oder deren Ausscheidungen in Berührung kommen.
Verwenden Sie separate Stallkleidung und halten Sie Stall und Umfeld sauber.
Sollte es in Ihrem Bestand zu ungeklärten Todesfällen (innerhalb von 24 Stunden drei oder mehr Tiere bzw. über 2 % des Bestands) kommen oder die Legeleistung deutlich abnehmen, lassen Sie die Ursache bitte umgehend durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt abklären.

Weiterführende Informationen: