Landratsamt findet Lösung für Kleinsennereien - Enger Austausch führt zu neuer Ausnahmegenehmigung
Lindau (Bodensee) - Die Kleinsennereien in unserem Landkreis standen in den vergangenen Wochen vor großen Herausforderungen. Aufgrund einer EU-Verordnung hätten aktuell Betriebe, die Rohmilchkäse herstellen, ihre anfallende Molke nicht mehr wie gewohnt an landwirtschaftliche Betriebe abgeben dürfen. Hintergrund ist, dass gesäuerte Rohmilchmolke nur unter sehr strengen Vorgaben an landwirtschaftliche Nutztiere verfüttert werden darf. Insbesondere besteht ein Verbot, sobald die Maul- und Klauenseuche (MKS) irgendwo im EU-Gebiet auftritt – unabhängig davon, ob ein einzelner Betrieb oder eine Region tatsächlich betroffen ist. Gerade für die kleinen, traditionellen Rohmilch -Sennereien im Allgäu ist dies eine erhebliche Belastung. Die komplizierte europäische Rechtslage ließ zunächst keine Ausnahme zu, außer einer vorherigen doppelten Erhitzung und anschließender Säuerung. Auch das Ministerium hat das Lindauer Landratsamt angewiesen, die bestehenden Ausnahmegenehmigungen zurückzunehmen. Diese waren schon immer nur unter der Bedingung erlaubt, dass das gesamte EU-Gebiet MKS-frei ist. Eine nationale Risikoanalyse, die Ausnahmen ermöglichen könnte, existiert aktuell nicht.
Persönlicher Einsatz führt zum Durchbruch
Seit Juni stand das Veterinäramt des Landratsamtes deshalb im engen Austausch mit der Regierung von Schwaben und dem zuständigen Ministerium, um eine tragfähige Lösung zu finden. „Mit viel Engagement konnten unsere Fachleute im englischen Originaltext der einschlägigen Rechtsgrundlagen schließlich einen Ausnahmetatbestand identifizieren, der bislang übersehen wurde“, freut sich Landrat Stegmann. „Auf dieser Basis können wir den betroffenen Sennereien nun wieder nationale Ausnahmegenehmigungen erteilen – rechtssicher und im Einklang mit dem EU-Recht. Damit ist die Abgabe der nur einmal pasteurisierten und gesäuerten Molke an landwirtschaftliche Betriebe zur Verfütterung wieder möglich.“
Regionale Besonderheit berücksichtigt
Diese Lösung betrifft ausschließlich kleine Sennereien, wie sie nur Allgäu vorkommen. Andere Regionen verfügen nicht über entsprechende Betriebe und waren deshalb von Anfang an nicht betroffen. „Die erneute Genehmigungsmöglichkeit ist ein wichtiges Signal an unsere Landwirtschaft und unsere Sennereien. Sie zeigt: Das Landratsamt setzt sich für die Interessen der Betriebe ein und bleibt auch bei komplexen Rechtsfragen hartnäckig am Ball,“ erklärt Landrat Elmar Stegmann. „Wir freuen uns, dass wir eine Lösung im Sinne unserer regionalen Landwirtschaft erreichen konnten – und danken allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit.“
