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27.07.2026

Gutachten vorgestellt: Kreistag diskutiert über die stationäre Gesundheitsversorgung

Lindau (Bodensee) – Wie kann die stationäre Gesundheitsversorgung im Landkreis langfristig gesichert und zugleich an die veränderten Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen angepasst werden? Mit dieser Frage hat sich der Kreistag in seiner Sitzung am 23. Juli befasst. Grundlage der Beratungen war ein erweitertes Gutachten zur stationären Gesundheitsversorgung, das Perspektiven für die Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung und die stärkere Verzahnung von ambulanten und stationären Angeboten aufzeigt.

Landrat Elmar Stegmann betonte, dass eine verlässliche stationäre Gesundheitsversorgung für die Menschen im Landkreis von zentraler Bedeutung sei. Ziel sei es, tragfähige Strukturen zu entwickeln, die sowohl den medizinischen Anforderungen als auch den wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen gerecht werden.

Das Gutachten knüpft an frühere Untersuchungen an. Denn bereits vor der Schließung der Rotkreuzklinik hatten sich die regionalen Klinikträger auf eine engere Zusammenarbeit verständigt. Gemeinsam mit den Landkreisen Ravensburg und Lindau sowie der Asklepios Klinik und der Rotkreuzklinik Lindenberg wurde ein Gutachten zur stationären Gesundheitsversorgung in der Region in Auftrag gegeben. Fördergeber war das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention. Die Ergebnisse des ersten Gutachtens aus dem Jahr 2024 fanden auf kommunaler Ebene breite Zustimmung. Nach einer überraschenden Absage des damaligen Gesundheitsministers Manfred Lucha aus Baden-Württemberg wurde das Gutachten anschließend erweitert. Mit der Fortschreibung wurde erneut das Beratungsunternehmen 2perspecitves beauftragt.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Grundversorgung im Landkreis derzeit zwar formal sichergestellt ist, es besteht jedoch Handlungsbedarf um die Krankenhausversorgung für den gesamten Landkreis nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Asklepios Klinik steht sowohl vor wirtschaftlichen als auch vor baulichen Herausforderungen. Gleichzeitig verändern die bundesweite Krankenhausreform sowie die Einführung von Leistungsgruppen die Rahmenbedingungen für die Krankenhausplanung grundlegend.

Die Gutachter untersuchten fünf unterschiedliche Entwicklungsszenarien – von einer Fortführung der heutigen Strukturen bis hin zum hypothetischen Wegfall der stationären Versorgung am verbliebenen Standort in Lindau. Nach Einschätzung der Gutachter wäre eine gemeinsame Ein-Standort-Lösung für die Region weiterhin die vorteilhafteste Option. Sollte eine solche Zusammenarbeit nicht zustande kommen, empfiehlt das Gutachten eine gezielte Weiterentwicklung der bestehenden Klinik mit dem Ausbau medizinischer und ambulanter Angebote sowie langfristig einen modernen Ersatzneubau.

Besonderen Handlungsbedarf sieht das Gutachten in einzelnen Versorgungsbereichen, insbesondere bei der Herzinfarkt- und Schlaganfallversorgung. Aufgrund vergleichsweise geringer Fallzahlen könnten eine engere Zusammenarbeit zwischen Kliniken sowie telemedizinische Lösungen die Versorgungsqualität verbessern. Ein Herzkatheterlabor, das für die akute, notfallmäßige Behandlung von Herzinfarktpatienten gebraucht wird, wäre demnach im Landkreis medizinisch nicht sinnvoll zu betreiben. Hier geht es vorrangig nicht um finanzielle Mittel, sondern um die umfassende personelle Ausstattung. Der Gutachter empfiehlt hier die Einrichtung oder Stärkung von Kooperationsstrukturen. Als wichtiger Baustein wird insbesondere eine gemeinsame Tele-Stroke-Lösung genannt.

Darüber hinaus weist das Gutachten auf weitere Herausforderungen hin. So werden unter anderem eine unterkritische Bettenkapazität, die wirtschaftliche Belastung der Geburtshilfe sowie notwendige Anpassungen der Notfallstrukturen benannt. Diese Aspekte sollen in die weiteren Planungen ebenso einfließen wie die Entwicklungen in den benachbarten Versorgungsregionen.

Leistungsgruppen entscheidend für weitere Planung

Ein wesentlicher Faktor für die weitere Entwicklung ist die künftige Zuteilung der sogenannten Leistungsgruppen durch das bayerische Gesundheitsministerium. Diese bilden künftig die Grundlage für die Krankenhausplanung und entscheiden darüber, welche medizinischen Leistungen an einem Krankenhaus erbracht werden können. Entsprechende Bewerbungen sind im Herbst vorgesehen. Darüber hinaus muss das Ministerium den regionalen Bedarf für einzelne Leistungsbereiche offiziell feststellen.

In einem ersten Austausch mit dem Freistaat wurde das Engagement des Landkreises ausdrücklich begrüßt. Gleichzeitig wurde deutlich, dass die Entscheidungen über Leistungsgruppen und Bedarfsfeststellungen maßgeblichen Einfluss auf die weiteren Planungen haben werden. Der Landkreis machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass eine verlässliche Krankenhausversorgung nicht ausschließlich auf Einrichtungen benachbarter Landkreise gestützt werden könne. Eine wohnortnahe stationäre Versorgung bleibe ein zentrales Ziel. Oberste Priorität habe derzeit zudem der Einsatz dafür, dass der Asklepios-Klinik Lindau alle beantragten Leistungsgruppen zugewiesen werden, um den Standort nachhaltig im Sinne der Landkreisbürgerinnen und -bürger für die Zukunft zu sichern.

Weiteres Vorgehen

Im Mittelpunkt der nächsten Schritte stehen die Fortsetzung der Gespräche mit dem Freistaat Bayern, dem Land Baden-Württemberg und dem Landkreis Ravensburg sowie die Prüfung möglicher gemeinsamer Versorgungslösungen. Eine Standortdiskussion ist zum jetzigen Zeitpunkt zu früh – darüber waren sich die Mitglieder des Kreistags einig.  

Die Präsentation mit den Ergebnissen des Gutachtens ist auf der Internetseite des Landkreises hier abrufbar.