Fall der Vogelgrippe im Landkreis Lindau nachgewiesen +++ Veterinäramt mahnt weiterhin zu Vorsicht und Aufmerksamkeit
Lindau (Bodensee) – Im Landkreis Lindau ist nun der erste bestätigte Fall der Vogelgrippe (H5N1) aufgetreten. Bei einer verendeten Saatkrähe im Lindauer Stadtgebiet wurde das Virus eindeutig nachgewiesen. Nachdem bislang keine Infektionen im Kreis festgestellt worden waren, bestätigt dieser Fund, dass das Virus in der Region angekommen ist. Auch im benachbarten Bodenseekreis war kürzlich ein infizierter Höckerschwan entdeckt worden. Das Veterinäramt Lindau bittet deshalb erneut alle Bürgerinnen und Bürger um erhöhte Wachsamkeit und um die konsequente Beachtung der folgenden Vorsichtsmaßnahmen, um eine Ausbreitung – insbesondere auf Haus- und Nutzgeflügel – zu verhindern.
Wichtige Hinweise und Maßnahmen
Tote Wildvögel melden:
- Fassen Sie tote Wildvögel (außer kleine Singvögel) nicht an.
- Melden Sie Funde dem Veterinäramt Lindau:
📞 08382 270-502
📧 veterinaeramt@landkreis-lindau.de - Halten Sie Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, von toten Vögeln fern.
Geflügelhaltungen anmelden:
Alle Geflügelhalterinnen und -halter – auch Hobbyhaltungen – müssen ihre Tiere dem Veterinäramt melden, sofern dies noch nicht erfolgt ist.
Erforderliche Angaben:
- Name und Anschrift
- Tierarten (Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln)
- Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere
- Standort der Tiere
- Haltungsform (Stallhaltung oder Freiland)
Kontakt:
📞 08382 270-502
📧 veterinaeramt@landkreis-lindau.de
Biosicherheitsmaßnahmen einhalten:
- Schützen Sie Ihr Geflügel konsequent vor dem Kontakt mit Wildvögeln.
- Achten Sie darauf, dass Futter, Wasser, Einstreu und verwendete Gerätschaften nicht mit Wildvögeln oder deren Ausscheidungen in Berührung kommen.
- Nutzen Sie separate Stallkleidung und sorgen Sie für saubere, getrennte Arbeitsbereiche.
– Stallschuhe bleiben im Stall.
– Keine Straßenschuhe in Stallbereichen. - Kontaktieren Sie eine Tierärztin oder einen Tierarzt, wenn:
– innerhalb von 24 Stunden drei oder mehr Tiere sterben (bzw. über 2 % des Bestands),
– die Legeleistung oder Gewichtszunahme deutlich nachlässt,
– neurologische Auffälligkeiten auftreten.
Weiterführende Informationen:
- Merkblatt mit Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen: https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00000891/Merkblatt-AI_2016-11-25_bf_K.pdf
- Weitere allgemeine Informationen zur Geflügelpest: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
- Hinweise zur aktuellen Seuchenlage in Bayern: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_gefluegelpest_in_bayern.htm
