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14.08.2024

Blauzungenkrankheit: Bayern nun auch betroffen

Lindau (Bodensee) –Am 14.08. wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut die Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 3 (BTV-3) in einer Probe von Schafen aus einem Betrieb in Aschaffenburg nachgewiesen. Somit ist ein Ausbruch der Blauzungenkrankheit im Landkreis Aschaffenburg amtlich bestätigt. Aufgrund dessen wurde die Europäische Kommission informiert, dass in Bayern die Bedingungen für die Aufrechterhaltung des Status „seuchenfrei“ bezüglich der Infektion mit BTV nicht mehr erfüllt sind und in Folge der Status „frei“ für ganz Bayern abzuerkennen ist. Im Rahmen des aktuellen BTV3-Seuchengeschehens wurden in Deutschland bislang über 2.900 Fälle in verschiedenen Bundesländern amtlich bestätigt. Alle betroffenen Bundesländer – zuletzt nun auch Bayern – haben die Kommission gebeten jeweils das gesamte Bundesland von der Liste der BTV-freien Länder zu streichen.

Ein vorbeugender Schutz der Tiere ist über eine freiwillige Impfung möglich. Angesichts steigender Fallzahlen wiederholt die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin die dringende Empfehlung, empfängliche Wiederkäuer gegen BTV-3 impfen zu lassen. Die Bayerische Tierseuchenkasse unterstützt genehmigte Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit bei Rindern und Schafen mit einem Euro pro Impfung. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Zulassung von Impfstoffen handelt. Eine Verordnung gestattet lediglich die Anwendung drei benannter, nicht zugelassener Impfstoffe.

Damit gilt bis zum Vorliegen eines zugelassenen Impfstoffs gegen BTV3, dass das Verbringen in BT-freie Mitgliedstaaten und Gebiete nach unionsrechtlichen Bestimmungen nur noch möglich ist, wenn die Tiere die Bedingungen des jeweiligen Bestimmungslandes erfüllen. Diese sind auf der Homepage der Europäischen Kommission unter folgendem Link veröffentlicht:

https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en#movements 

Änderungen in den Bedingungen werden ebenfalls auf der oben genannten Homepage veröffentlicht.

Verbringungen in nicht freie Gebiete innerhalb Deutschlands können ohne Erfüllung spezifischer Bedingungen erfolgen.

Weitere Informationen gibt es unter: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/blauzungenkrankheit/index.htm