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Aquakulturbetrieb; Beantragung einer Zulassung oder Registrierung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie Fische züchten, halten oder hältner, haben Sie die Pflicht, Ihren Betrieb bei Ihrem zuständigen Veterinäramt unaufgefordert registrieren oder zulassen zu lassen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 15.05.2026

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