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Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen; Beantragung einer Erlaubnis

Kurzbeschreibung

In Bayern dürfen Schwangerschaftsabbrüche nur in zugelassenen Einrichtungen durchgeführt werden. Einrichtungen bedürfen daher einer Erlaubnis, sofern keine gesetzliche Ausnahme vorliegt.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 21.04.2026

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