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Zwangsheirat; Beratung

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 10.12.2025

Voraussetzungen

Sie sind von Zwangsheirat betroffen oder bedroht.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle oder das Jugendamt. Sie erhalten dort Beratung und Betreuung und werden über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert. Das Angebot umfasst auch psychosoziale Unterstützung und Unterstützung in Krisensituationen.

In Notfällen oder wenn Sie akut von Gewalt bedroht sind, wenden Sie sich an die Polizei.

Kosten

keine

Online-Verfahren

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