Kreistag; Informationen zum Vollzug von Beschlüssen
Kurzbeschreibung
Die Landrätin/der Landrat führt den Vorsitz im Kreistag, im Kreisausschuss und in den weiteren Ausschüssen. Sie/Er vollzieht die gefassten Beschlüsse.
Redaktionell verantwortlich
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 12.04.2026
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