Großraum- und Schwertransporte; Beantragung einer Erlaubnis oder einer Ausnahmegenehmigung
Kurzbeschreibung
Für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zulässigen Grenzen überschreiten oder deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld lässt, ist eine Erlaubnis erforderlich.
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Stand: 31.03.2026
Verfahrensablauf
Die für die Erteilung der Erlaubnis zuständigen Erlaubnisbehörden sind die unteren Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die Landratsämter und kreisfreien Städte. Zudem nehmen auch die Großen Kreisstädte diese Aufgabe wahr. Zuständig ist die Erlaubnisbehörde, in deren Bezirk der erlaubnispflichtige Verkehr beginnt, oder die Erlaubnisbehörde, in deren Bezirk das transportführende Unternehmen seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat, bei der eine Pflicht zur Eintragung in das Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister besteht, hat. Befindet sich der Sitz im Ausland, so ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk erstmalig von der Erlaubnis Gebrauch gemacht wird (also bspw. am Grenzübergang).
Erlaubnisse für Sondertransporte können nur auf Antrag erteilt werden. In dem Antrag müssen der beabsichtigte Fahrtweg und insbesondere folgende tatsächliche technische Daten angegeben sein:
- Länge, Breite, Höhe,
- tatsächliche Gesamtmasse, tatsächliche Achslasten,
- Anzahl der Achsen, Achsabstände, Anzahl der Räder je Achse,
- Art und Bezeichnung der Ladung und Angaben zur Unteilbarkeit der Ladung, Abmessungen und Gewicht der Ladung,
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Transports,
- amtliche Kennzeichen und Fahrzeugidentifikationsnummern von Zugfahrzeugen und Anhängern sowie Einzelfahrzeugen.
Anträge können entweder schriftlich bei den Erlaubnisbehörden eingereicht werden (Antragsformular) oder online über die browserbasierte bundesweit zur Verfügung gestellte Internetplattform VEMAGS® "Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte" (siehe unter "Online-Verfahren").
Die zuständige Behörde führt auf Grundlage des Antrages ein Anhörverfahren durch. In dessen Rahmen beteiligt sie innerhalb des Bundesgebietes alle von der Transportstrecke betroffenen Behörden und führt deren Stellungnahmen zum Antrag (z. B. Ablehnung, Zustimmung unter Auflagen) in einen Erlaubnisbescheid zusammen.
