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Suchtberatung bei bestehender oder drohender Suchtproblematik; Inanspruchnahme

Kurzbeschreibung

Suchtgefährdete bzw. suchtkranke Menschen sowie deren Angehörige erhalten Informationen, Beratung und Hilfe in den bayernweit vorhandenen Psychosozialen Suchtberatungsstellen (PSBen). Auch Gesundheitsämter sowie Haus- und Fachärzte können erste Ansprechpartner sein.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 15.04.2026

Fristen

Es gibt keine Fristen.

Verfahrensablauf

Sie können sich an eine psychosoziale Suchtberatungsstelle wenden. Die Kontaktdaten finden Sie bei "Für Sie zuständig".

Beratungen können direkt vor Ort oder auch online über die trägerübergreifende und im Bundesgebiet einheitliche Beratungsplattform "DigiSucht" (siehe unter "Online-Verfahren") erfolgen.

Kombinierte Beratungskonzepte aus digitaler und analoger Beratung vor Ort sind ebenfalls möglich. Mit "DigiSucht" wurde ein besonders niedrigschwelliger, sowie zeit- und ortsungebundener Zugang zum Hilfs- und Unterstützungsangebot für Suchterkrankte, Suchtgefährdete und ihre Angehörigen geschaffen. Neben allgemeinen Informationen zum Thema Sucht haben Ratsuchende hier auch die Möglichkeit, anonyme Selbsttests zum eigenen Konsumverhalten vorzunehmen.

Erforderliche Unterlagen

keine