Aufenthaltskarten und Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für Freizügigkeitsberechtigte; Beantragung
Kurzbeschreibung
Freizügigkeitsberechtigten und daueraufenthaltsberechtigten Familienangehörigen von Unionsbürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind, wird eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte ausgestellt. Unionsbürger können eine Bescheinigung beantragen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 04.04.2026
Stand: 04.04.2026
