Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Belehrung nach §43 IfSG (Infektionsschutzgesetz)
Jeder der im Lebensmittelgewerbe erstmals tätig werden möchte, benötigt eine Belehrung nach §43 IfSG.
Diese wird im Landkreis Lindau von uns beauftragten niedergelassenen Ärzten durchgeführt.
Ein Übersicht der Ärzte finden Sie hier.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 05.11.2025
Stand: 05.11.2025
Erforderliche Unterlagen
Gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Die Identifikation muss anhand eines Ausweis-Dokuments erfolgen oder anhand eines entsprechenden Äquivalents (z. B. eine BayernID-Anmeldung oder Smart-eID)
Die Identifikation muss anhand eines Ausweis-Dokuments erfolgen oder anhand eines entsprechenden Äquivalents (z. B. eine BayernID-Anmeldung oder Smart-eID)
