Artenschutzrecht; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung oder Befreiung
Kurzbeschreibung
Von den Verboten über den Zugriff, den Besitz und die Vermarktung der besonders und streng geschützten Tierarten können für einzelne Fälle Ausnahmen oder Befreiungen beantragt und erteilt werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 08.04.2026
Stand: 08.04.2026
Voraussetzungen
Sie möchten eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung von einem Verbot über den Zugriff, den Besitz und die Vermarktung einer besonders und streng geschützten Tierart beantragen.
Bearbeitungsdauer
Es existiert keine gesetzliche Bearbeitungsfrist. Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig, ist aber in einem Zeitraum von vier Wochen im Regelfall realistisch.
Kosten
- Ausnahmezulassungen:
- in bestimmten Fallkonstellationen (z. B. zum Zwecke der Forschung und Lehre): kostenfrei
- für sonstige Fälle: je nach Verwaltungsaufwand zwischen 50,00 - 5000,00 EUR
- Befreiungen: je nach Verwaltungsaufwand zwischen 50,00 - 10.000,00 EUR
