Schulrecht
Schulrecht
Das Schulrecht beinhaltet den Vollzug des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Die staatliche Schulaufsicht obliegt bei öffentlichen Volksschulen den Schulämtern. Das Schulamt ist aufgeteilt in einen rechtlichen und einen fachlichen Teil. Das Landratsamt Lindau (Bodensee) ist dabei für die rechtlichen Angelegenheiten zuständig. Es ist insbesondere Widerspruchsbehörde bei Gastschulverhältnissen.
Das Staatliche Schulamt in den Landkreisen Oberallgäu und Lindau (Bodensee) sowie in der Stadt Kempten (Allgäu)
Das Schulamt wird von einer Doppelspitze geleitet:
- dem fachlichen Leiter einerseits, zu dessen Aufgaben alle Angelegenheiten vorwiegend fachlich-pädagogischer Natur an den Volksschulen gehören
- dem rechtlichen Leiter andererseits, zu dessen Aufgaben alle Angelegenheiten vorwiegend rechtlicher Natur gehören (z.B. Widerspruchsverfahren, Angelegenheiten der Disziplinarordnung, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten z.B. durch Verhängung von Bußgeld wegen Verstoß gegen die Schulpflicht)
Rechtlicher Leiter des staatlichen Schulamtes für den Landkreis Lindau (Bodensee):
Ständiger Vertreter des rechtlichen Leiters:
Bauen, Umwelt und Mobilität
Geschäftsbereichsleitung und Stellvertreter des Landrats im Amt
Bregenzer Straße 35
88131 Lindau (Bodensee)
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Geschäftsbereichsleitung und Stellvertreter des Landrats im Amt
Bregenzer Straße 35
88131 Lindau (Bodensee)
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Sachbearbeiter:
Fachlicher Leiter des staatlichen Schulamtes:
Staatliches Schulamt
Beratendes Mitglied Jugendhilfeausschuss
Missener Straße 2
87509 Immenstadt
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Beratendes Mitglied Jugendhilfeausschuss
Missener Straße 2
87509 Immenstadt
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes
