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BAföG

Welches BAföG passt zu mir?

Sie möchten eine Ausbildung beginnen oder sich weiterbilden, wissen aber nicht, wie Sie diese finanzieren sollen? Kein Problem, es gibt verschiedene BAföG-Modelle, die Sie dabei unterstützen können. Im Folgenden erfahren Sie, welche Förderform zu Ihrer individuellen Situation passt.

BAföG oder Aufstiegs-BAföG - worin liegt der Unterschied?

BAföG erhalten Sie, wenn Sie:

  • eine Schule besuchen, z. B. Berufsfachschule oder ein Gymnasium (ab Klasse 10)
  • oder ein Studium (Fachhochschule oder Uni) absolvieren. In diesem Fall ist das Studentenwerk an Ihrem Studienort zuständig.

Aufstiegs-BAföG (ehemals „Meister-BAföG“) kommt für Sie infrage, wenn Sie:

  • eine berufliche Weiterbildung anstreben, z. B. zum Meister, Fachwirt oder Erzieher
  • und sich nach einer abgeschlossenen Ausbildung weiterqualifizieren möchten.
  • Ihre Weiterbildung in Vollzeit oder Berufsbegleitend (Teilzeit) absolvieren möchten. Ein Anspruch auf Lebensunterhaltsförderung besteht jedoch ausschließlich bei Vollzeitmaßnahmen.

Antrag

  • Sie besuchen eine Schule?
    → Dann beantragen Sie Schüler-BAföG.
  • Sie haben bereits eine Ausbildung abgeschlossen und planen eine Weiterbildung?
    → Dann ist das Aufstiegs-BAföG für Sie die richtige Wahl.
  • Unsere Checkliste zum Antrag finden Sie hier.

Noch unsicher? Kontaktieren Sie uns.

Wir beraten Sie gerne.

Petra Aya
Buchstabengruppe A-R
Tel.: 08382 270-212
Mail: petra.aya@landkreis-lindau.de 

Oder

Udo Pontes
Buchstabengruppe S-Z
Tel.: 08382 270-213
Mail: udo.pontes@landkreis-lindau.de 

Online-Verfahren

BAföG-Online für Schüler

Dieses Angebot unterstützt Sie durch Hilfestellungen bei der Eingabe Ihrer Antragsdaten und prüft diese auf Vollständigkeit und Plausibilität. Wenn Sie über einen Personalausweis mit freigeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis verfügen, können Sie die Formblätter, die in der Regeln nur eine Unterschrift benötigen, sowie die beizufügenden Unterlagen, elektronisch an die zuständige Behörde senden. Formblätter, die von der Fortbildungsstätte ergänzt werden müssen oder nur auf ausdrückliche Anforderung vorzulegen sind, können nicht elektronisch übermittelt werden.

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