Schulamt; Informationen über Angelegenheiten der rechtlichen Leitung
Kurzbeschreibung
Für Angelegenheiten der rechtlichen Leitung von Staatlichen Schulämtern sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig.
Das Staatliche Schulamt in den Landkreisen Oberallgäu und Lindau (Bodensee) sowie in der Stadt Kempten (Allgäu)
Das Schulamt wird von einer Doppelspitze geleitet:
- dem fachlichen Leiter einerseits, zu dessen Aufgaben alle Angelegenheiten vorwiegend fachlich-pädagogischer Natur an den Volksschulen gehören
- dem rechtlichen Leiter andererseits, zu dessen Aufgaben alle Angelegenheiten vorwiegend rechtlicher Natur gehören (z.B. Widerspruchsverfahren, Angelegenheiten der Disziplinarordnung, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten z.B. durch Verhängung von Bußgeld wegen Verstoß gegen die Schulpflicht)
Rechtlicher Leiter des staatlichen Schulamtes für den Landkreis Lindau (Bodensee):
Ständiger Vertreter des rechtlichen Leiters:
Bauen, Umwelt und Mobilität
Geschäftsbereichsleitung und Stellvertreter des Landrats im Amt
Bregenzer Straße 35
88131 Lindau (Bodensee)
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Geschäftsbereichsleitung und Stellvertreter des Landrats im Amt
Bregenzer Straße 35
88131 Lindau (Bodensee)
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Sachbearbeiter:
Fachlicher Leiter des staatlichen Schulamtes:
Staatliches Schulamt
Beratendes Mitglied Jugendhilfeausschuss
Missener Straße 2
87509 Immenstadt
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Beratendes Mitglied Jugendhilfeausschuss
Missener Straße 2
87509 Immenstadt
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 28.07.2025
Stand: 28.07.2025
