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12.09.2023

Unternehmer, die Schweine, Schafe oder Ziegen halten sind verpflichtet deren Verbringungen anzuzeigen

Lindau (Bodensee) - Aufgrund neuer EU-rechtlichen Vorgaben sind Unternehmer, die Schafe, Ziegen oder Schweine halten verpflichtet, bei Verbringungen der genannten Tierarten, die erforderlichen Angaben innerhalb von sieben Tagen in der HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) zu erfassen. Diese Vorgabe gilt für alle Verbringungen in die Betriebe und aus diesen heraus. Sie gilt nicht für Geburten, Verendungen sowie Tötungen im Betrieb oder bei Hausschlachtungen. Die entsprechenden Meldungen sind in Bayern spätestens ab dem 15. Oktober 2023 durchzuführen.

Der Meldeverpflichtung unterliegen alle Unternehmer (natürliche und juristische Personen), die für Schafe, Ziegen oder Schweine verantwortlich sind. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Verantwortlichkeit nur vorübergehend besteht, insofern unterliegen auch Transportunternehmen, die die vorgenannten Tierarten transportieren, dieser Meldeverpflichtung.

Für betroffene Unternehmer mit Sitz in Bayern bedeutet dies, dass künftig bei Verbringungen folgende Angaben in der HIT-Datenbank zu erfassen sind:

1. Gesamtzahl der verbrachten Tiere

2. Registriernummer des Herkunfts- bzw. Bestimmungsbetriebes

3. Zu- bzw. Abgangsdatum

Die Eingabe der erforderlichen Daten in die HIT-Datenbank kann durch die Unternehmer selbst oder mittels Meldekarte über die Regionalstelle (Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. – LKV) erfolgen.

Eine Anleitung zur Eingabe in die HIT-Datenbank finden Sie jeweils für: