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17.01.2023

IBK-Kleinprojektefonds

Nächste Einreichfrist für Interreg-Kleinprojekte sowie Begegnungsprojekte am 31. Januar 2023

Kultur-, Sport- und Tourismusvereine, NGOs, Gemeinden, Institutionen und Verbände, die ein grenzüberschreitendes Vorhaben mit konkretem Mehrwert für die Region planen, können wieder Fördermittel für Begegnungsprojekte und Interreg-Kleinprojekte bei der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) beantragen. Gefördert werden grenzüberschreitende Projekte aus den Bereichen Kultur und Bildung, Sport, Umwelt und Soziales sowie Tourismus und Standortförderung.

Begegnungsprojekte

Der IBK-Kleinprojektefonds unterstützt kleine Begegnungsprojekte mit bis zu 3.000 Euro (neu!) aus Mitteln der IBK-Mitgliedsländer, z.B. für gemeinsame Workshops, interkulturelle Begegnungen oder Exkursionen zu grenzüberschreitenden Themen.

Für eine Förderung der Begegnungsprojekte ist entscheidend, dass Projektpartner aus mindestens zwei Ländern und Kantonen des IBK-Gebietes zusammenarbeiten. Dazu zählen in der Schweiz die Kantone St.Gallen, Schaffhausen, Thurgau, Zürich, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden, in Österreich das Land Vorarlberg, in Deutschland die Landkreise Konstanz, Sigmaringen, Ravensburg, Bodenseekreis, Lindau, Oberallgäu und die kreisfreie Stadt Kempten sowie das Fürstentum Liechtenstein. Die nächste Einreichfrist ist am 31. Januar 2023.

Interreg-Kleinprojekte: Erste Antragsfrist in Interreg VI

Anträge für die erste Antragsfrist der neuen Förderperiode Interreg VI können noch bis zum 31. Januar 2023 bei der IBK-Geschäftsstelle eingereicht werden. Einige Neuerungen sind in Kraft getreten. So z.B. wurde der maximale Förderbetrag auf 30.000 Euro erhöht und neue erleichternde Pauschalen eingeführt! Antragsformulare und weitere Informationen stehen auf der Homepage Interreg-Kleinprojekte (bodenseekonferenz.org) zur Verfügung.

Die übernächste Antragsfrist ist auf 19. Mai 2023 terminiert.

Beratung und Unterstützung bei Begegnungs- oder Interreg-Kleinprojekten erteilt Lydia Tollkühn, Tel. +49 (0) 7531 / 92183-14, tollkuehn@bodenseekonferenz.org von der IBK-Geschäftsstelle in Konstanz.


Internationale Bodensee-Konferenz:
Die Internationale Bodensee-Konferenz (IBK) ist die gemeinsame Plattform der Regierungen der Länder und Kantone Baden-Württemberg, Schaffhausen, Zürich, Thurgau, St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Fürstentum Liechtenstein, Vorarlberg und Bayern. Ziel der IBK ist es, die Bodenseeregion als attraktiven Lebens-, Natur-, Kultur- und Wirtschaftsraum zu erhalten und zu fördern und die regionale Zusammengehörigkeit zu stärken. Sie bildet den Kern eines breit gefächerten Netzwerkes der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Bodenseeregion. Weitere Informationen unter www.bodenseekonferenz.org 

Impressum:
Der Bodensee-Informationsdienst ist ein Mediendienst der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) - Kommission Öffentlichkeitsarbeit (Hrsg.)

Redaktion:
Klaus-Dieter Schnell (verantwortlich),
Tel.: +49-(0)7531-921 83-10 / Fax: +49-(0)7531-921 83-20, E-Mail: info@bodenseekonferenz.org 

Vertrieb:
Geschäftsstelle der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK)

Der IBK-Kleinprojektefonds wird durch das Programm Interreg „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ gefördert.
Weitere Informationen unter: www.interreg.org