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Angebot von Wohnraum

Nach wie vor ist der Bedarf an privatem Wohnraum für Geflüchtete sehr hoch. 

Wenn Sie Wohnraum für die Unterbringung von Menschen aus der Ukraine anbieten möchten, bitten wir Sie dieses Formular auszufüllen. Bei Bedarf werden wir uns bei Ihnen melden. Herzlichen Dank.

Hier einige wichtige Fragen und Antworten:

Weche Voraussetzungen sollte der angebotene Wohnraum erfüllen?

  • abgeschlossener Wohnraum mit Rückzugsmöglichkeiten, bestenfalls separate Wohnung.
  • bestenfalls möbliert und ausgestattet.
  • der Wohnraum sollte mindestens für mehrere Monate zur Verfügung stehen. 

Werden Kosten erstattet?
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine können in Deutschland "Grundsicherung nach dem SBG II" beantragen.

An wen wende ich mich, wenn ich geflüchtete Menschen aufgenommen habe und Unterstützung brauche?
In vielen Gemeinden gibt es Helferkreise an die man sich wenden kann. Auch das Landratsamt unterstützt und ist erreichbar per E-Mail unter fluechtlingsbetreuung@landkreis-lindau.de.

Wichtige Informationen zur Anmietung von dezentralen Unterkünften
Bereits seit Ende letzten Jahres wird durch das Landratsamt laufend weiterer Wohnraum für die dezentrale Unterbringung angemietet. Alle Angebote zur Anmietung durch das Landratsamt für eine dezentrale Unterbringung von Geflüchteten müssen jedoch vor einer Anmietung persönlich durch einen Mitarbeiter des Landratsamtes begutachtet und geprüft werden. Dies nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch. Das Landratsamt kann auch nicht jeden Wohnraum annehmen, da es an die Vorgaben der Regierung von Schwaben gebunden ist. So muss die Miete angemessen und der Wohnraum bewohnbar sein. Das Landratsamt darf beispielsweise in keine Immobilie investieren oder Kosten für Renovierungsarbeiten übernehmen.
Weitere Informationen dazu können auch dieser Pressemitteilung entnommen werden.