Direkt zu:

Datenschutzgrundverordnung - Muster für Vereine

Lindau (Bodensee) - Seit dem 25. Mai 2018 gilt europaweit die neue Datenschutzgrundverordnung. Dies betrifft auch das Ehrenamt. Für Vereine wird es noch wichtiger, jede Verarbeitung personenbezogener Daten zu dokumentieren, egal ob Spenderdatenbank oder Personaldaten. Betroffene müssen zudem umfassender über die Speicherung ihrer Daten informiert werden. Das Koordinierungszentrum für Bürgerschaftliches Engagement des Landkreises hatte am 4. Juni 2018 in einer Informationsveranstaltung über die Neuerungen informiert.

Etwa 180 Vereinsvorstände hatten den Informationsabend zur EU-Datenschutzgrundverordnung besucht. Rechtsanwalt Richard Didyk aus München hat mit den Teilnehmern dabei fachkundig und praxisnah unter anderem folgende Fragen diskutiert: "Dürfen Vereine Whats-App für ihre Kommunikation nutzen?" "Braucht jeder Verein einen Datenschutzbeauftragten?" "Und muss jedes Vereinsmitglied aktuell eine Datenschutzerklärung abgeben, um über die Arbeit des Vereins informiert zu werden?"

Diese und weitere Fragen werden im Datenschutzleitfaden für Vereine beantwortet, den Rechtsanwalt Didyk erarbeitet hat und zusammen mit vielen Formulierungsmustern kostenlos zur Verfügung stellt.

Den Datenschutzleitfaden sowie die Formulierungsmuster finden Vereine hier:

Vereine - Datenschutzleitfaden und Formulierungsmuster

Präsentationsunterlagen zur DSGVO

Das Landesamt für Datenaufsicht hat eine Hotline für ehrenamtliche Vereinen und Gruppen geschaltet, wo man sich über die Anforderungen informieren und Fragen loswerden kann.

Telefonnummer: 0981-53-1810

Servicezeit von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr

07.06.2018