Kindertageseinrichtungen; Personalmeldung

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Träger einer erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtung

Der Träger einer erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtung hat dem Landratsamt Lindau (Bodensee) gem. § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII den Namen und die berufliche Ausbildung des Leiters und der Betreuungskräfte sowie Änderungen dieser Angaben anzuzeigen.