Jugendhilfe in Strafverfahren; Mitwirkung
Kurzbeschreibung
Die Jugendgerichtshilfe bzw. Jugendhilfe in Strafverfahren begleitet Jugendliche (14 bis 17 Jahre), deren Eltern und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) im Jugendstrafverfahren.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 04.08.2026
Stand: 04.08.2026
Online-Verfahren
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