Naturdenkmäler; Festsetzung

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Kurzbeschreibung

Besonders eindrucksvolle Naturobjekte können als Naturdenkmäler festgesetzt werden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 08.04.2026

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