Wasserschutzgebiet; Festsetzung

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Kurzbeschreibung

Zum Schutz der öffentlichen Wassergewinnung (Brunnen, Quellen) werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen und von der Kreisverwaltungsbehörde per Verordnung festgesetzt.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 11.08.2026

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