Immissionsschutz; Informationen zur Prüfung und Überwachung von Anlagen

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Kurzbeschreibung

Insbesondere genehmigungsbedürftige Anlagen werden regelmäßig daraufhin kontrolliert, ob sie den rechtlichen Vorschriften und dem Genehmigungsbescheid entsprechen. Daneben können sie aus besonderem Anlass überprüft werden.

Industrieemissionsrichtlinie

Bei einem Teil der nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen handelt es auch um Anlagen nach Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU (Industrieemissionsrichtlinie). Diese Anlagen sind im Anhang zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes mit dem Buchstabe E gekennzeichnet. Für Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie sind Überwachungspläne und Überwachungsprogramme zu erstellen.

Überwachungsplan

Zuständig für die Erstellung des Überwachungsplans ist die Regierung von Schwaben. Der Überwachungsplan ist hier abrufbar.

Überwachungsprogramm

Aus dem Überwachungsplan der Regierung von Schwaben wurde das Überwachungsprogramm des Landratsamtes Lindau (Bodensee) entwickelt. 
Dieses Überwachungsprogramm mit den zugehörigen Anlagen 1, 2, 3 und 4 finden Sie in Form von pdf-Dateien nachstehend:

Überwachungsprogramm


Überwachungsberichte und (Änderungs-) Genehmigungen

„Nach § 10 Abs. 8a BlmSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide (auch Änderungsbescheide) sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen."

Liebherr-Aerospace Lindenberg GmbH


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 13.03.2026

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