Krankenhausversorgung; Sicherstellung
Kurzbeschreibung
Die Landkreise und kreisfreie Städte müssen die Krankenhausversorgung Ihrer Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 07.11.2025
Stand: 07.11.2025
Online-Verfahren
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