Trinkwasserversorgungsanlagen, Bäder und Badegewässer; Hygieneüberwachung
Kurzbeschreibung
Trinkwasserschutz
Die 1. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) legt unter anderem fest, dass Trinkwasser-Installationen in gewerblich genutzten Gebäuden, also auch in Mietshäusern, ab November 2011 auf Legionellen untersucht werden müssen.
Neuerungen in der Trinkwasserverordnung ab November 2011
Informationen dazu finden Sie unter folgender Internetadresse:
http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/hygiene/wasser/legionellen.htm
Meldeformulare
Meldeformulare für anzeigepflichtige Anlagen gemäß geänderter TrinkwV können Sie herunterladen beim
Download-Portal des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bzw.
Meldeformular §13 Abs.5: Meldeformular einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung
Akkreditierte Labore
Akkreditierte Labore können auf der Internetseite des
Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
oder beim
Ministerium für ländlichen Raum Baden-Württemberg
in Erfahrung gebracht werden.
Warum ist sauberes Trinkwasser wichtig?
Wasser ist unser Lebensmittel Nr. 1. Der Mensch kann nur wenige Tage ohne Wasser leben. Der Schutz des Trinkwassers zählt daher zu den wichtigsten Aufgaben des Gesundheitsamtes. Die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes und der Trinkwasserverordnung machen Trinkwasser zum bestkontrollierten Lebensmittel. Beteiligt am Trinkwasserschutz sind die Wasserversorgungsunternehmen, die Sachgebiete Wasserrecht und Vollzug des Gesundheitswesens im Landratsamt, das Wasserwirtschaftsamt Kempten sowie das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Worin bestehen die Aufgaben des Gesundheitsamtes?
Die Hygienesachbearbeiterin kontrolliert in regelmäßigen Abständen bei einer Ortsbesichtigung die Wasserschutzgebiete (festgesetzt für zentrale Wasserversorgungsunternehmen) sowie die Wassergewinnungs- und Verteileranlagen. Dabei werden Trinkwasserproben entnommen, die im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheitmikrobiologisch und chemisch analysiert werden. Ergänzend zu diesen Ortsbesichtigungen wird überprüft, ob der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage seine Pflichten gemäß Trinkwasserverordnung erfüllt.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 26.03.2026
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