Schulrecht

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1. Abschnitt

Das Schulrecht beinhaltet den Vollzug des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Die staatliche Schulaufsicht obliegt bei öffentlichen Volksschulen den Schulämtern. Das Schulamt ist aufgeteilt in einen rechtlichen und einen fachlichen Teil. Das Landratsamt Lindau (Bodensee) ist dabei für die rechtlichen Angelegenheiten zuständig. Es ist insbesondere Widerspruchsbehörde bei Gastschulverhältnissen.

Schulamt

Im Zuge der Bayerischen Verwaltungsreform wurden im Sommer 2006 im Allgäu erstmals drei bis dahin selbständige Schulämter unter einer fachlichen Leitung sowie verwaltungsmäßig an einem Ort zusammengeführt. Dadurch entstand das Staatliche Schulamt in den Landkreisen Oberallgäu und Lindau (Bodensee) sowie in der Stadt Kempten (Allgäu) .

Das Schulamt wird von einer Doppelspitze geleitet:

  • dem fachlichen Leiter einerseits, zu dessen Aufgaben alle Angelegenheiten vorwiegend fachlich-pädagogischer Natur an den Volksschulen gehören
  • dem rechtlichen Leiter andererseits, zu dessen Aufgaben alle Angelegenheiten vorwiegend rechtlicher Natur gehören (z.B. Widerspruchsverfahren, Angelegenheiten der Disziplinarordnung, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten z.B. durch Verhängung von Bußgeld wegen Verstoß gegen die Schulpflicht)

Rechtlicher Leiter des staatlichen Schulamtes für den Landkreis Lindau (Bodensee):

Ständiger Vertreter des rechtlichen Leiters:

Sachbearbeiter:

Fachlicher Leiter des staatlichen Schulamtes:


Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes