Wild lebende Pflanzen; Beantragung einer Genehmigung zur gewerbsmäßigen Entnahme, Be- oder Verarbeitung
Kurzbeschreibung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 09.07.2026
Stand: 09.07.2026
Verfahrensablauf
Der Antrag muss bei der für den Sitz des Gewerbebetriebs zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eingereicht werden.
Die Genehmigung wird in der Regel durch einen schriftlichen Bescheid erteilt.
Fristen
keine
Online-Verfahren
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Erforderliche Unterlagen
keine