Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung
Kurzbeschreibung
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 04.08.2026
Stand: 04.08.2026
Online-Verfahren
Bitte wählen Sie in der Suchmaske Ihren Wohnort aus, damit die für Sie verfügbaren Online-Dienste angezeigt werden können.