Schulsporttauglichkeit; Durchführung von Untersuchungen
Kurzbeschreibung
Zur Einschätzung der Schulsporttauglichkeit können Schulsporttauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden.
Beschreibung
Auf Wunsch der Schule begutachten die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) in den Landratsämtern und kreisfreien Städten Schülerinnen und Schüler bei gesundheitlichen Einschränkungen zur Frage der Schulsporttauglichkeit.
Verfahrensablauf
Die Schulleitung stellt dazu einen Untersuchungsantrag beim zuständigen Gesundheitsamt.
Hinweise
Fristen
Rechtsgrundlagen
- § 20 Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung – BaySchO)
- Art. 8 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz - GDG)
Gutachten, Zeugnisse, Bescheinigungen - Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulgespflV)
vom 20. Dezember 2008
Rechtsbehelf
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Stand: 12.06.2026
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