Schulamt; Informationen über Angelegenheiten der rechtlichen Leitung

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Kurzbeschreibung

Für Angelegenheiten der rechtlichen Leitung von Staatlichen Schulämtern sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig.

Beschreibung

Das Schulamt wird gemeinsam von der Landrätin oder dem Landrat oder der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister (= rechtlicher Leiter) und einem Schulaufsichtsbeamten für Grundschulen und Mittelschulen (= fachlicher Leiter) geleitet. Zum Aufgabenbereich der Landrätin oder des Landrats und der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters gehören die Angelegenheiten vorwiegend rechtlicher Natur.

Angelegenheiten vorwiegend rechtlicher Natur sind alle Angelegenheiten, bei deren Erledigung der Hauptzweck in der Gestaltung oder Feststellung von Rechtsbeziehungen besteht; hierzu gehören insbesondere Rechtsbehelfsverfahren, Verwaltungszwangs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren und der Vollzug sicherheits- und gesundheitsrechtlicher Vorschriften.

Schulamt

Im Zuge der Bayerischen Verwaltungsreform wurden im Sommer 2006 im Allgäu erstmals drei bis dahin selbständige Schulämter unter einer fachlichen Leitung sowie verwaltungsmäßig an einem Ort zusammengeführt. Dadurch entstand das Staatliche Schulamt in den Landkreisen Oberallgäu und Lindau (Bodensee) sowie in der Stadt Kempten (Allgäu) .

Das Schulamt wird von einer Doppelspitze geleitet:

  • dem fachlichen Leiter einerseits, zu dessen Aufgaben alle Angelegenheiten vorwiegend fachlich-pädagogischer Natur an den Volksschulen gehören
  • dem rechtlichen Leiter andererseits, zu dessen Aufgaben alle Angelegenheiten vorwiegend rechtlicher Natur gehören (z.B. Widerspruchsverfahren, Angelegenheiten der Disziplinarordnung, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten z.B. durch Verhängung von Bußgeld wegen Verstoß gegen die Schulpflicht)

Rechtlicher Leiter des staatlichen Schulamtes für den Landkreis Lindau (Bodensee):

Ständiger Vertreter des rechtlichen Leiters:

Sachbearbeiter:

Fachlicher Leiter des staatlichen Schulamtes:


Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes  

Rechtsgrundlagen

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 07.08.2026

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