Kindertageseinrichtungen, Betriebserlaubnis
1. Abschnitt
Wer eine Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort, Haus für Kinder) errichten möchte, benötigt hierzu eine Betriebserlaubnis.
Die Zuständigkeiten im Landratsamt Lindau (Bodensee) sind auf das Amt für junge Menschen und Familien – Jugendamt – und die Kommunalaufsicht aufgeteilt.
Um das richtige Genehmigungsverfahren in Gang zu bringen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, wenn Sie eine Kindertagesstätte (Kindergarten, Kinderhort, Kinderkrippe) betreiben möchten.
Ihre Ansprechpartnerin für fachliche (z.B. pädagogische) Fragen:
N.N.
Ihre Ansprechpartner für rechtliche Fragen:
Oliver Waller: Detailseite
Recht und kommunale Angelegenheiten
Fachbereichsleitung
Bregenzer Straße 35
88131 Lindau (Bodensee)