Immissionsschutz; Informationen zur Prüfung und Überwachung von Anlagen
Kurzbeschreibung
Insbesondere genehmigungsbedürftige Anlagen werden regelmäßig daraufhin kontrolliert, ob sie den rechtlichen Vorschriften und dem Genehmigungsbescheid entsprechen. Daneben können sie aus besonderem Anlass überprüft werden.
Industrieemissionsrichtlinie
Bei einem Teil der nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen handelt es auch um Anlagen nach Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU (Industrieemissionsrichtlinie). Diese Anlagen sind im Anhang zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes mit dem Buchstabe E gekennzeichnet. Für Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie sind Überwachungspläne und Überwachungsprogramme zu erstellen.
Überwachungsplan
Zuständig für die Erstellung des Überwachungsplans ist die Regierung von Schwaben. Der Überwachungsplan ist hier abrufbar.
Überwachungsprogramm
Aus dem Überwachungsplan der Regierung von Schwaben wurde das Überwachungsprogramm des Landratsamtes Lindau (Bodensee) entwickelt.
Dieses Überwachungsprogramm mit den zugehörigen Anlagen 1, 2, 3 und 4 finden Sie in Form von pdf-Dateien nachstehend:
- Übersicht über die in der Zuständigkeit des Landratsamtes Lindau (Bodensee) befindlichen Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (Anlage 1) (PDF, 7 kB)
- Muster Bewertungsschema Tabelle (Anlage 2) (PDF, 43 kB)
- Muster Bewertungsschema Text (Anlage 2) (barrierefrei) (PDF, 71 kB)
- Muster Überwachungsbericht (Anlage 3) (PDF, 46 kB)
- Übersicht über die im Landkreis Lindau (Bodensee) befindlichen Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie, die nicht durch das Landratsamt Lindau (Bodensee) überwacht werden (Anlage 4) (PDF, 10 kB)
Überwachungsberichte und (Änderungs-) Genehmigungen
„Nach § 10 Abs. 8a BlmSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide (auch Änderungsbescheide) sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen."
Liebherr-Aerospace Lindenberg GmbH
- Änderungsgenehmigung vom 28. Juli 2017, AZ 32-824-10/03-Sch (PDF, 553 kB)
- Anlage zur Änderungsgenehmigung vom 28. Juli 2017, AZ 32-824-10/03-Sch (PDF, 114 kB)
Redaktionell verantwortlich
Stand: 13.03.2026
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