Ferien- oder Urlauberpatent für den Bodensee; Beantragung
Kurzbeschreibung
Ein amtlicher Befähigungsnachweis, der von einem der Bodensee-Uferstaaten ausgestellt worden ist, für den Bodensee aber keine Geltung hat, kann auf Antrag befristet anerkannt werden.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 11.03.2026
Verfahrensablauf
Das Ferien- oder Urlauberpatent müssen Sie vor Ihrem Urlaub bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag die genaue Anschrift und den Zeitraum für die befristete Anerkennung an.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab und erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.