Familiengericht; Mitwirkung des Jugendamtes bei gerichtlichen Verfahren
Kurzbeschreibung
In bestimmten Angelegenheiten muss das Familiengericht vor einer Entscheidung das Jugendamt anhören.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 04.08.2026
Stand: 04.08.2026
Online-Verfahren
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