Aufstiegsfortbildungsförderung AFBG

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Beschreibung

Mit dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung - etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher - altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommenunabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Ämter für Ausbildungsförderung bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten

www.aufstiegs-bafoeg.de

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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