Neuer Online-Dienst unter www.landkreis-lindau.de: Belehrung für den Umgang mit offenen Lebensmitteln jetzt bequem von zu Hause aus

Lindau (Bodensee) – Der Landkreis Lindau baut sein digitales Serviceangebot für Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich aus. Ab sofort steht auch die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) als Online-Dienst zur Verfügung. Damit können sich Personen, die mit offenen Lebensmitteln arbeiten, künftig bequem und flexibel von zu Hause aus über die wichtigsten Hygienevorschriften informieren und die erforderliche Belehrung absolvieren.

Für die Teilnahme an der Online-Belehrung werden lediglich eine BundID sowie eine Kreditkarte für die Bezahlung benötigt. Der Zugang ist unkompliziert über die Internetseite des Landkreises möglich: Auf www.landkreis-lindau.de einfach den Suchbegriff „Belehrung“ in das Suchfeld eingeben. Dort finden sich alle weiteren Informationen und der direkte Zugang zum Online-Angebot.

Die Online-Belehrung ist in mehreren Sprachen verfügbar und nimmt etwa 20 Minuten in Anspruch. Im Anschluss erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den entsprechenden Nachweis. Die Kosten für die Online-Belehrung betragen 12,50 Euro und werden direkt online per Kreditkarte bezahlt.

Wichtige Hygieneregeln für den Umgang mit Lebensmitteln

Die Belehrung ist für alle Personen erforderlich, die bestimmte offene Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Sie soll dazu beitragen, die Übertragung von Krankheitserregern zu verhindern und damit sowohl Beschäftigte als auch Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Im Mittelpunkt stehen unter anderem grundlegende Fragen der persönlichen Hygiene und richtigen Handhygiene, der Umgang mit Krankheitssymptomen, hygienische Anforderungen am Arbeitsplatz sowie der richtige Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfahren dabei, worauf sie im Arbeitsalltag achten müssen und in welchen Fällen sie bestimmte Tätigkeiten im Umgang mit Lebensmitteln nicht ausüben dürfen.

Bislang wurden die Belehrungen überwiegend vor Ort im Gesundheitsamt des Landkreises Lindau oder durch entsprechend beauftragte Ärztinnen und Ärzte im Landkreis durchgeführt. Mit dem neuen Online-Angebot kommt nun die Möglichkeit, die Belehrung zeitlich und örtlich flexibler zu absolvieren.

Wer die Belehrung nicht online durchführen möchte, kann weiterhin die persönliche Belehrung bei den beauftragten Ärztinnen und Ärzten im Landkreis Lindau in Anspruch nehmen.

Mit dem neuen digitalen Angebot möchte der Landkreis Lindau den Zugang zu seinen Dienstleistungen weiter vereinfachen und gleichzeitig den Bürgerinnen und Bürgern mehr Flexibilität bieten. Die Belehrung kann nun unabhängig von den Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes und ohne Anfahrt bequem von zu Hause aus absolviert werden.