Führerscheinumtausch: Anträge für Führerscheine 2002-2004 schon jetzt abgeben
Lindau (Bodensee) - Die Umtauschfrist für Führerscheine, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden, endet zwar erst am 19. Januar 2027, aber schon jetzt sollten die Anträge bei der Führerscheinstelle abgegeben werden. Damit verbleibt genügend Zeit für die vollständige Bearbeitung und der neue Führerschein kann rechtzeitig vor Fristablauf ausgestellt werden.
Grundsätzlich gilt: Die Umtauschfrist betrifft lediglich das Führerscheindokument, nicht jedoch die Fahrerlaubnis selbst.
Wichtige Hinweise zum Umtauschverfahren
Passbild: Es wird ein biometrisches Passbild, das nicht älter als zwei Jahre alt ist, benötigt.
Fehlende Unterlagen: Sollte etwas fehlen oder der neue Führerschein fertig sein, meldet sich die Führerscheinstelle direkt. Von Rückfragen bittet das Landratsamt abzusehen.
Gerne Online-Angebote nutzen: Die Antragstellung muss nicht persönlich erfolgen. Der Antrag kann auch über die Wohnsitzgemeinde (ausgenommen die Stadt Lindau (Bodensee)) oder online eingereicht werden.
Umfang der Fahrerlaubnisklassen bleibt beim Umtausch bestehen: Im Rahmen des Umtauschs wird den Antragsstellern keine Fahrerlaubnisklasse entzogen; der Umfang der eingetragenen Fahrerlaubnisklassen bleibt bestehen. Lediglich bereits abgelaufene Fahrerlaubnisklassen entfallen.
Besonderheit bei Wohnsitz im EU-Ausland (z.B. Österreich): Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber mit deutschem Führerschein und Hauptwohnsitz im EU-Ausland müssen den Umtausch bei der zuständigen Behörde im Land des Hauptwohnsitzes (z.B. Bezirkshauptmannschaft in Österreich) vornehmen.
Jahrgänge vor 1953
Eine Ausnahme gilt für Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, die vor 1953 geboren wurden. Unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins muss hier der Umtausch erst bis zum 19. Januar 2033 erfolgen.