Unsere Beratungsleistungen
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Wir bieten Information, Unterstützung und Beratung zu folgenden Themen:
- Allgemeine Schwangerenberatung
- Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB
- Begleitung während der Schwangerschaft und nach der Geburt
- Psychosoziale Beratung nach Pränataldiagnostik
- Betreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch
- Beratung bei Schwangerschafts- und Familienfragen vor und nach der Geburt,
- Beratung zu den Themen Schwangerschaft, Sexualität, Familienplanung und Empfängnisverhütung
- Sexualpädagogik: Veranstaltungen zu den Themen Sexualität, Liebe und Freundschaft für Schulklassen, Eltern, Lehrer, Erzieher und interessierte Gruppen.
- Beratung zu finanziellen Hilfen
Sozialdienst
Die sozialen Beratungsdienste umfassen gesundheitsbezogene psychosoziale Beratung und Vermittlung von Hilfen für Menschen, die an einer Sucht, an einer psychischen Krankheit, an einer chronischen Krankheit oder an einer Behinderung leiden oder von ihr bedroht sind.
Wir informieren über Personen, Einrichtungen und Stellen, die vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfen gewähren können.
Im Rahmen der Präventionsarbeit organisieren wir mit Kooperationspartnern Präventionsveranstaltungen zu den Themen Sexualpädagogik, Aids und Sucht.
Psychosoziale Betreuung von Arbeitsuchenden
Die psychosoziale Betreuung ist eine kommunale Eingliederungsleistung zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit (§16a SGB II Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende)
Zielgruppe: Kundinnen und Kunden des Jobcenters Landkreis Lindau mit Problemlagen, die eine Eingliederung in Arbeit erschweren
Auftraggeber: Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Arbeitsvermittlung und Leistungsabteilung des Jobcenters Landkreis Lindau
- Klärung der Lebenssituation und Vermittlungshemmnisse (z. B. gesundheitliche Einschränkungen, psychische Erkrankungen, Suchtprobleme)
- Psychosoziale Beratung und Begleitung
- Informationen zu Hilfsangeboten
- gemeinsame Erarbeitung von möglichen Hilfen und Unterstützung bei deren Umsetzung
- Vermittlung zu Beratungsstellen, Einrichtungen, Behörden, Ärzten usw. und Einleitung von Maßnahmen
- Unterstützung bei Anträgen (z. B. Erwerbsminderungsrente)
- Netzwerkarbeit
Betreuungsbehörde
Die Betreuungsstelle berät in allen Fragen der gesetzlichen Betreuung für Erwachsene. Dazu gehören beispielsweise die Anregung einer Betreuung, das Betreuungsverfahren, die Auswahl einer Betreuerin oder eines Betreuers und die Betreuungsführung. Die Betreuungsstelle erstellt im Auftrag des Betreuungsgerichts Sozialberichte. Die Koordinierung der verschiedenen mit Betreuungen befassten Stellen wie Betreuungsverein, Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, sowie das Betreuungsgericht gehört ebenso zu unseren Aufgaben.
Daneben informiert wir über Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Gegen eine Gebühr von zehn Euro beglaubigt die Betreuungsstelle Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Registrierungsverfahren Berufsbetreuende
- Antrag
- Beiblatt zum Antrag
- Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 des BZRG, nicht älter als drei Monate, können Sie persönlich über die Verwaltung Ihrer Gemeinde/Stadt oder online über das Bundesamt für Justiz (www.fuehrungszeugnis.bund.de) beantragen. Es wird der Betreuungsbehörde direkt vom Bundesamt für Justiz übermittelt.
- Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach §882b der ZPO, nicht älter als drei Monate. Die Auskunft erfolgt ausschließlich online beim gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder: www.vollstreckungsportal.de/zponf/allg/willkommen.jsf
- Selbstauskunft über Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren und ob eine Registrierung als Berufsbetreuer versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde (Beiblatt)
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden über eine Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall und von 1 Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres sowie eine Bescheinigung der Versicherung, dass sie eine Vertragsbeendigung oder Kündigung sowie jede Änderung des Vertrages, die den vorgeschriebenen Versicherungsschutz beeinträchtigt unverzüglich der Stammbehörde mitteilt. Bei Neuverträgen ist dies im Vertrag festzuhalten.
- Vollständiger Sachkundenachweis gemäß der BtRV. für Antragsteller mit der Befähigung zum Richteramt und denjenigen, die ein Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit erfolgreich abgeschlossen haben, ist als Sachkundenachweis das Abschlusszeugnis einzureichen. Für Betreuende, die vor dem 1. Januar 2020 tätig waren, entfällt der Sachkundenachweis.