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Vollmacht

Alle Geschäfte des täglichen Lebens müssen Sie nicht selbst erledigen. Wenn Sie z.B. Geld von der Bank abheben wollen, aber keine Gelegenheit haben, selbst zu gehen, können Sie eine Person Ihres Vertrauens beauftragen. Sie entsenden somit einen Vertreter.

Aus Beweisgründen bedarf der Vertreter allerdings einer schriftlichen Vollmacht. Diese Vollmacht könnte wie folgt lauten: „Herr/Frau X. ist berechtigt, am .... von meinem Sparbuch (oder Konto) Nr. ... bei der Y-Bank (Sparkasse) EUR ... abzuheben. Datum, Unterschrift“.

Für sich ständig wiederholende Geschäfte können Sie auch eine Vollmacht von unbestimmter Dauer ausstellen. Eine solche Vollmacht erlischt allerdings erst nach Widerruf. Seien Sie deshalb bei Erteilung einer solchen umfassenden Vollmacht vorsichtig!

Weiterhin gibt es notarielle, allgemeine Vollmachten und zur Sicherung im Alter die „Vorsorgevollmacht“. Wenden Sie sich hierzu an einen Notar.