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Integrationskurse

Mit dem Zuwanderungsgesetz wurde erstmalig ein Mindestrahmen staatlicher Integrationsangebote geschaffen. Den Kern dieser staatlichen Integrationsangebote bildet der Integrationskurs, bestehend aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.

Ziel des Integrationskurses für Zuwanderinnen und Zuwanderer ist der Erwerb ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache und die Vermittlung von Alltagswissen. Dabei werden Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland, insbesondere auch der Werte des demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit vermittelt. Die in den Integrationskursen erworbenen Kenntnisse erleichtern den Alltag in Deutschland und erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. 

Übersicht Integrationskurs

Ein Integrationskurs besteht aus

  • einem Sprachkurs mit sechs aufeinander aufbauenden Modulen mit je 100 Unterrichtseinheiten (UE). Das Ziel ist es, Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 zu erwerben.
  • Und einem Orientierungskurs mit 100 UE, der mit dem Test „Leben in Deutschland (LiD)“ abschließt. Hier geht es um die Vermittlung der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland – insbesondere der demokratischen Grundwerte.

Es gibt neben dem normalen Integrationskurs auch spezielle Kurse wie z.B. den Alphabetisierungskurs für Menschen, die das deutsche Alphabet erst erlernen müssen. Diese Kurse haben dann eine längere Dauer (1000 UE statt 700 UE).

Alle ausführlichen Informationen zum Integrationskurs finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF): BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Integrationskurse

Antragsformulare und weitere Informationen

Sie benötigen für die Kursteilnahme eine Kursberechtigung.
Eventuell haben Sie auch von Jobcenter oder von der Ausländerbehörde eine Kursverpflichtung bekommen. Mit der Berechtigung bzw. der Verpflichtung können Sie sich bei einem Kursträger (Sprachschule) anmelden.

Antragsformular auf Zulassung zum Integrationskurs: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Infothek - Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs

Der Antrag muss an die zuständige Regionalstelle des BAMF in München gesendet werden:  
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 53A
Streitfeldstraße 39
81673 München

Der Bescheid vom BAMF wird dem/der Antragsteller/in per Post zugestellt.

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Infothek - Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs

Weitere Formulare – insbesondere auch den Antrag auf Kostenbefreiung finden Sie hier: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Erweiterte Suche

Die Online-Antragstellung kann über den elektronischen Aufenthaltstitel, der eID für EU-Bürger oder über das Bundesportal mithilfe des Elster-Zertifikates Ihres Online-Finanzamtes erfolgen: Bundesportal | Integrationskurse

Beratung und Unterstützung u.a. für Antragstellung und Kurssuche

Bei der Antragstellung auf Zulassung zur Kursteilnahme sowie bei der Suche nach dem nächsten passenden Kursstart und allen weiteren Fragen rund um die Sprachkurse helfen Ihnen die

die Sprachkurskoordination des Landratsamtes

Christine Schmidt
Telefon: 08382 270-645
Email: christine.schmidt@landkreis-lindau.de 
Bürozeiten: mittwochs + donnerstags Außenbüro Lehmgrubenweg 14, Lindau
von 9:00 bis 15:30 Uhr
freitags Landratsamt Lindau, Bregenzer Straße 33 von 9:00 bis 12:00 Uhr

Beratungsstunde in Lindenberg, Sonnenhalde 15: jeweils letzter Donnerstag im Monat von 14:30 bis 16:00 Uhr.

und die Migrationsberatungsstelle der Diakonie Allgäu

Simon Keil
Asyl und Migration
Freihofstr. 16a
88131 Lindau
Tel.: 0151 - 277 617 89
Mail: simon.keil@diakonie-allgaeu.de 
Bürozeiten: Mo-Do von 9:00 – 13:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr.

Um Terminvereinbarung telefonisch oder per Mail wird gebeten!

Kursträger – Sprachschulen

Folgende Sprachschulen sind vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannter Sprachkursträger im Landkreis Lindau (Bodensee) und bieten an verschiedenen Standorten in Lindau und Lindenberg Integrationskurse an:

  • Volkshochschule Lindau (Bodensee),
    Uferweg 7
    Tel.: 08382 27748-0
    vhs@lindau.de

  • Kolping Akademie Lindau,
    Langenweg 24
    Tel.: 08382 9336-20
    carolin.goetz@die-kolping-akademie.de

  • Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft gGmbH (bfz) in
    Lindau,
    Uferweg 7
    Tel.: 08382 9651-22
    mandy.kreutzmann@bfz.de 

  • Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands, gemeinnütziger e.V. (CJD) in Lindenberg,
    Hauptstraße 37
    Tel.: 01517 038 83 58
    inna.ehsan@cjd.de

Die nächsten Kurs-Starttermine finden Sie in dieser Übersicht.
Im unteren Landkreis werden die Sprachstandfeststellungen zentral für alle Kurse bei einem Sprachkursträger durchgeführt. Sie entnehmen der verlinkten Tabelle, die aktuell zuständige Sprachschule. 

Auskunftseite des BAMF über das gesamte Kursangebot: BAMF-NAvI - Integrationskurse
Hier können Sie nach Regionen und unterschiedlichen Kursarten nach dem passenden Integrationskurs recherchieren.